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Aktuelle Themen

Gemeinsame Presseinformation
Tote Vögel in zwei Landkreisen: Illegales Gift und Medikamentenreste als Ursache
Greifvögel mit Carbofuran vergiftet – Erstmals im Projekt „Tatort Natur“ nachgewiesen: Storch starb an Ibuprofen
Hilpoltstein/München 31.10.2024 – Weiterhin sterben in Bayern regelmäßig streng geschützte Vogelarten an den Folgen von Vergiftungen. Das bestätigen jüngst die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung von drei Tieren. Bei einem Rotmilan im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und einem Mäusebussard aus dem Landkreis Pfaffenhof wurde das seit 2007 in der EU verbotene Insektizid Carbofuran nachgewiesen. „Wir gehen in solchen Fällen davon aus, dass die Täter vorsätzlich handeln und weisen einmal mehr darauf hin: Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die nicht folgenlos bleiben darf. Wir bringen jeden dieser Fälle zur Anzeige“, erklärt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter für Naturschutz beim bayerischen Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). In einem weiteren Fall aus dem Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim konnte bei einem Weißstorch nachgewiesen werden, dass er an dem Wirkstoff Ibuprofen starb. Wahrscheinlich hatte er das Medikament auf einer Mülldeponie gefressen.

Bereits im Mai wurde ein Rotmilan in der Nähe von Lipprichhausen im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim tot aufgefunden. Dieser Vogel gehörte zum EU-LIFE-Projekt EUROKITE, das dem Schutz des Rotmilans dient. Im Rahmen dieses Projekts wurden Rotmilane mit GPS-Sendern ausgestattet, um durch ein lückenloses Monitoring Aufschluss über die häufigsten Todesursachen dieser geschützten Art zu gewinnen. Als der Sender des Vogels über längere Zeit keine Bewegung mehr meldete, wurde eine Projektmitarbeiterin zur Fundstelle geschickt. Vor Ort entdeckte sie den Rotmilan tot, mit Fleischresten im Schnabel. Die anschließenden Untersuchungen ergaben: Der Rotmilan war mit Carbofuran vergiftet worden, einem hochtoxischen, in der EU seit Jahren verbotenen Kontaktgift, das sowohl für Vögel als auch für Menschen gefährlich ist. „Besonders alarmierend ist, dass der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim seit mehreren Jahren als Brennpunkt für derartige Straftaten bekannt ist. So wurde erst im Sommer 2023 ein Uhu in der Nähe von Schauerheim vergiftet aufgefunden“, erklärt Andreas von Lindeiner.

Doch das Problem greift auch in anderen Teilen Bayerns um sich: Im August wurde in Oberbayern bei Baar-Ebenhausen im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm ein weiterer toter Greifvogel, diesmal ein Mäusebussard, entdeckt. Auch bei diesem Tier konnte eine Vergiftung mit Carbofuran zweifelsfrei nachgewiesen werden. In der Nähe des Bussards fand man zudem drei tote Haustauben, die offenbar als Köder ausgelegt worden waren.

Die Aufklärung solcher illegaler Wildtiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen der LBV und die GLUS auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Wer draußen unterwegs ist und einen toten Wildvogel oder Köder findet, sollte unbedingt die zuständige Polizeiinspektion informieren und uns über www.tatort-natur.de Hinweise geben“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

In einigen Fällen, wie etwa einem weiteren aktuellen Fall im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, gehen der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) nicht von vorsätzlichem Handeln aus. So wurde bei einem dort tot aufgefundenen Weißstorch nachgewiesen, dass er an dem Wirkstoff Ibuprofen verendete, der wohl ein Nierenversagen verursachte. Vermutlich hatte das Tier Medikamentenreste auf eine Mülldeponie in der Nähe gefressen. „Viele Menschen entsorgen ihre Medikamente vorschriftsgemäß im Hausmüll und folgen damit den Empfehlungen ihrer Kommunen. Umso tragischer ist es, wenn durch dieses vermeintlich korrekte Verhalten Wildtiere sterben“, so Andreas von Lindeiner vom LBV.
Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
 
 
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
LBV:
Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter, E-Mail: 
andreas.von.lindeiner@lbv.de, Tel. 09174/4775-7430.

Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS):

Franziska Baur, GLUS Naturschutzreferentin, 
franziska.baur@umweltstiftung.com0175/4079530

Für allgemeine Rückfragen LBV-Pressestelle:
Markus Erlwein |Stefanie Bernhardt | Franziska Back, E-Mail: 
presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184 | -7187. Mobil: 0172-6873773.

Der Hausrotschwanz ist Vogel des Jahres 2025

Über 23.000 Menschen aus Bayern haben bei der öffentlichen Wahl mitgemacht

Klein, flink und ein gern gesehener Gast in Bayerns Gärten: Der Hausrotschwanz hat es an die Spitze geschafft und ist Vogel des Jahres 2025. Ab Januar löst er den Kiebitz als Jahresvogel ab. Bei der fünften öffentlichen Wahl des LBV und seinem bundesweiten Partner NABU haben mehr als 143.000 Menschen mitgemacht.

Foto © Wolfgang Meyer
Foto © Wolfgang Meyer

 

43.235 (30,2 Prozent) der Stimmen entfielen dabei auf den Hausrotschwanz, 40.455 (28,2 Prozent) auf die Waldohreule, 22.656 (15,8 Prozent) auf den Schwarzspecht, 20.839 (14,5 Prozent) auf den Schwarzstorch und 16.205 (11,3 Prozent) auf den Kranich.

Als Insektenfresser ist der Hausrotschwanz vom Insektenrückgang in naturfernen Gärten und durch intensive Landwirtschaft betroffen. Außerdem gehört er zur Gruppe der Gebäudebrüter, die es an unseren modernen Gebäuden immer schwerer hat, Nistmöglichkeiten zu finden.Der Hausrotschwanz hat einen unverwechselbaren Gesang

 

Mit dem Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) gehört die Krone der Vogelwelt und somit die naturschutzfachliche Aufmerksamkeit im kommenden Jahr einem Vogel, den viele Menschen aus dem Siedlungsraum kennen. 

Er ist ein lebhafter Singvogel, der häufig in Gärten, Hinterhöfen und Parks unterwegs ist, weil er dort gute Bedingungen zum Brüten findet. Zu erkennen ist er an seinem namensgebenden rostroten Schwanz, das restliche Gefieder ist eher dunkel.

Meist noch bevor man ihn sieht, macht der männliche Hausrotschwanz mit seinem rauen Gesang auf sich aufmerksam. Er ist ein echter Early Bird – schon ein bis zwei Stunden vor Sonnenaufgang ist er aktiv und lässt seine unverwechselbare Gesangsstrophe lautstark erklingen. Damit ist er eine der ersten Stimmen im morgendlichen Vogelkonzert.

Foto © Carola Bria
Foto © Carola Bria

Gartenplakette "Vogelfreundlicher Garten" 

Jetzt bewerben!

Neue Auszeichnung für private Gärten in Bayern

Der LBV und das Bayerische Artenschutzzentrum des Landesamts für Umwelt haben die bayernweite Aktion „Vogelfreundlicher Garten“ gestartet und verleihen vogelfreundlichen und strukturreich gestalteten Gärten eine Plakette.

 

 

 

Naturschutz beginnt vor der eigenen Haustür. Das erkennen inzwischen viele Gartenbesitzer*innen. Sie leisten ihren eigenen Beitrag zum Artenschutz mit der naturnahen Gestaltung ihrer ganzjährig abwechslungsreichen Gärten mit vielen Strukturen, wie zum Beispiel beerentragende Gehölze, heimische Blühpflanzen und Totholz.

Dieses Engagement möchten wir, der LBV zusammen mit dem Bayerischen Artenschutzzentrum, mit der Plakette „Vogelfreundlicher Garten“ belohnen.

Die Auszeichnung ist eine Wertschätzung an alle Gartenbesitzer*innen, die der Natur in ihren privaten Gärten mehr Raum geben und ganz besonders unseren heimischen Gartenvögeln wertvollen Lebensraum bieten. Die Gartenvögel stehen stellvertretend für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die sich in diesen vielfältigen Gärten ebenfalls wohl fühlen und ideale Lebensbedingungen vorfinden.  

Mit der Plakette wollen wir ein Umdenken in Gang setzen und die Akzeptanz für etwas mehr Wildnis vor der eigenen Haustür erhöhen. Sie soll auch andere Gärtner*innen anregen und ermutigen, ihre Gärten ebenfalls in vogelfreundliche Naturparadiese zu verwandeln.

Bereits rund 3.000 Gärten erfolgreich ausgezeichnet!

Hier ein paar Gärten aus unserem Landkreis:

Ihr Garten könnte auch dabei sein!
Bewerben Sie sich unter: 
Lbv/Vogelfreundlicher Garten                                                                                              
Verantwortungsvoll gärtnern: LBV gibt Tipps zum nachhaltigen Umgang mit Grünschnitt
Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal und schadet der Natur – Umweltverträgliche Alternativen ohne viel Aufwand
 

 

Hilpoltstein, 04.09.2024 – In den vergangenen Sommerwochen ist die Vegetation vielerorts regelrecht explodiert – für den ein oder anderen Gartenbesitzenden kommt nun die Zeit für einen Pflegeschnitt, um die Wuchsform zu korrigieren. Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel und Naturschutz) bittet, weiterhin auf späte Bruten von Gartenvögeln oder Eiablagestellen von Schmetterlingen, zum Beispiel an Obstbäumen oder Brennnesseln, Rücksicht zu nehmen. Ein radikales Zurücksetzen der Hecke ist gesetzlich erst ab Oktober erlaubt. Auch bei der Entsorgung des Grünschnitts sind einige Regeln zu befolgen. "Wenn Menschen ihre Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Landschaft entsorgen, ist das nicht nur illegal, sondern führt in manchen Fällen auch zu biologischen Problemen. So können unter anderem gebietsfremde Pflanzen in das bestehende Ökosystem gelangen und heimische Arten verdrängen", erklärt die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson. Der Naturschutzverband gibt deshalb Tipps zu verbraucher- und umweltfreundlichen Alternativen.

Im eigenen Garten weiterverwenden
In den vermeintlichen Abfällen sind wichtige Nährstoffe gespeichert, die dem Ökosystem im Garten durch eine sachgemäße Kompostierung wieder zugeführt werden können. "Mit einem Komposthaufen hat man eine ökologische und preiswerte Alternative zum Kunstdünger und verwandelt seinen Garten in eine Kreislaufwirtschaft", erläutert Angelika Nelson. Der Komposthaufen ist deshalb zentraler Bestandteil eines Naturgartens. Auch die Anlage einer Benjes-Hecke – dabei werden Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet – oder eines Reisighaufens, sind gute Optionen, die vielen Tieren Lebensraum bieten. Rasenschnitt, Blätter, abgestorbene Pflanzen und Äste können auch zum Mulchen verwendet werden. "Durch diese Abdeckung des Bodens mit organischen Materialien bleibt er locker und trocknet weniger schnell aus. Das ist gerade beim momentan heißen Wetter ein guter Bodenschutz und spart Gießwasser, schützt den Boden aber auch bei starkem Regen vor Erosion", so die Biologin.

Kommunale Grüngut-Annahmestellen und Biotonne
Will man den Grünschnitt aus dem Garten entfernen, kann dieser – meist bis zu einem Kubikmeter – bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen kostenlos abgegeben werden. Dort werden die Gartenabfälle fachgerecht weiterverarbeitet. Auch die Entsorgung in der eigenen Biotonne ist vielerorts eine Möglichkeit. Dabei ist es wichtig, auf lokale Regelungen zu achten.

No-Gos für Gartenabfälle: Im Wald entsorgen oder verbrennen
Auf keinen Fall sollten Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Natur entsorgt werden. "Viele Menschen sind sich der Konsequenzen nicht bewusst. Die meisten Waldböden sind von Natur aus nährstoffarm und viele heimische Pflanzen, wie Wald-Wachtelweizen und Preiselbeere, sind daran bestens angepasst. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleicht einer hochdosierten Düngung des Bodens, da das kompostierte Material nicht verteilt wird. Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren und verdrängen Farn- und Blütenpflanzen, die es weniger nährstoffreich mögen ", so Nelson.

Mit Gartenabfällen gelangen außerdem auch nicht heimische Gehölze und Stauden in die Natur, die heimische Pflanzen verdrängen, was wiederrum Auswirkungen auf die daran angepassten Tierarten hat. Dazu gehören invasive Arten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich, die sich rasant ausbreiten und bereits vielerorts in Bayern Probleme bereiten. "Wer sich im Frühling an Maiglöckchen, Buschwindröschen oder Schlüsselblumen am Waldrand erfreut sollte sich bewusst sein, dass schon eine dünne Schicht hier abgelagerter Gartenabfälle diese Vielfalt zerstören kann", sagt die Biologin. Zudem ist die Entsorgung im Wald gesetzlich verboten und kann ein Bußgeld von bis zu 1300 Euro nach sich ziehen.

Der LBV appelliert außerdem an die Bürgerinnen und Bürger, die Gartenabfälle unter keinen Umständen offen zu verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Das liegt daran, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. "Bei der aktuellen Trockenheit wäre ein solches Vorgehen darüber hinaus absolut fahrlässig. Die trockene Vegetation fängt unglaublich schnell Feuer", mahnt Angelika Nelson.

Das Nachtleben im Garten 

 

Die Kreisgruppe des Landesbunds für Vogel- und

Naturschutz in Bayern e.V. – LBV -(https://neustadt-aisch-

bad-windsheim.lbv.de) gibt Tipps gegen die Lichtflut in der

Nacht.

 

 

 

Das Foto ist dem Flyer „Nach Sonnenuntergang“ der Organisation „Paten-der Nacht“ entnommen. 

Mehr als 60% der Lebewesen sind nachtaktiv. Bekannte Beispiele sind Fledermäuse, die meisten Schmetterlinge (Nachtfalter) oder Leuchtkäfer (Glühwürmchen), deren Weibchen mit chemisch erzeugtem Licht nachts zur Partnersuche blinken. Nachtaktive Pflanzen wie Nachtkerzen, Nachtviolen, Schnittlauch, Borretsch u.v.m. werden von nachtaktiven Insekten bestäubt. Sie dienen wiederum als Nahrung von nachtaktiven Tieren.  

„Der tägliche Hell-/Dunkelrhythmus ist seit Milliarden Jahren genetisch in allen Organismen festgelegt. Er steuert nahezu alle lebenswichtigen Abläufe“, insbesondere die Wach- und Schlafphasen, aber auch die Zellreparatur und –regeneration. Ist es nachts durch zu viel Licht zu hell, gerät alles durcheinander.  

 

Schon gewusst? 

„- über eine Milliarde Insekten sterben während des Sommers allein an deutschen 

   Straßenlaternen mit weißem Licht durch Erschöpfungstod nach Dauerumkreisung der 

   Lichtquelle, Verbrennen oder durch angelockte Fressfeinde. Die Gemeinden im Landkreis 

   bemühen sich bereits seit Jahren, dagegen zu steuern. 

- Millionen Zugvögel zerschellen auf ihren nächtlichen Routen aufgrund von Desorientierung 

  an Hausfassaden.“ (Quelle: Organisation „Paten-der-Nacht“) 

 

Was kann jeder tun? 

- Nachts so wenig Licht wie möglich benutzen; zur Wegorientierung kann man Licht z.B. mit 

  Bewegungsmelder einsetzen 

- möglichst gelbe Lichtfarben nutzen, d.h. kleiner 2.700 Kelvin 

- Solarleuchten, die dauerhaft leuchten, aus dem Garten entfernen 

- Abschalten von Licht - z.B. zu Dekorationszwecken – im Garten ab 22.00 Uhr, ggf. durch 

  Verwendung von Zeitschaltuhren 

- Bereicherung der Beete mit nachtaktiven Pflanzen, um Nahrung für nachtaktive Tiere bereit 

  zu halten 

Fazit: Das Leben im Garten funktioniert nur, wenn die Dunkelheit der Nacht vollkommen ist. 

Weitere Informationen finden Sie z.B. unter www.paten-der-nacht.de oder  

www.bienen-leben-in-bamberg.de  

 

 

Hochwasser verhindern – Flüssen natürlich Raum geben!

 

coole Aktion von Jan Haft, von dem der Film "die Wiese" stammt!

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen.

Vielen Dank! .Hier geht es zur Petition: