Gemeinsame Presseinformation
 
Schon wieder: Mit Gift präparierte Taube im Landkreis Regensburg
LBV und GLUS bitten um Vorsicht: Eingesetztes Gift ist auch eine Gefahr für Menschen und Haustiere
 

 

Hilpoltstein/München, 07.08.2025 – Am vergangenen Donnerstag entdeckte eine Frau beim Gassigehen eine tote Taube auf dem Parkplatz des Regensburger Tierheims. Aufgrund der auffällig pink gefärbten Federn im Nacken brachte sie das Tier zur Greifvogelauffangstation des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) in Regenstauf. Die Ergebnisse einer Untersuchung zeigen nun: Die Taube war mit dem hochtoxischen Nervengift Carbofuran präpariert worden – vermutlich, um als tödlicher Köder für Greifvögel zu dienen. "Die Konzentration des Gifts war in diesem Fall besonders hoch und stellt auch für Menschen – insbesondere Kinder – sowie für Haustiere eine ernstzunehmende Gefahr dar. Wir bitten daher Eltern und Hundehalter, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Bereits Hautkontakt kann gesundheitsschädlich sein“, warnt LBV-Biologin Nicole Meier. Bereits im Herbst letzten Jahres war es nur wenige Kilometer entfernt zu einem ähnlichen Vorfall gekommen.

Die Spaziergängerin, die die tote Zuchttaube auf dem Tierheimparkplatz fand, war angesichts früherer Berichte über präparierte Tiere aus der Region sofort alarmiert. Auch bei den Mitarbeitenden in der Auffangstation schrillten die Alarmglocken, als sie die rosa gefärbten Federn im Nacken des Tieres sahen. Sie veranlassten sofort die toxikologische Untersuchung, die den Verdacht bestätigte: Die Taube war mit dem seit 2008 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran behandelt worden.

"Wir gehen davon aus, dass die Taube als lebender Giftköder eingesetzt werden sollte, um Greifvögel wie Wanderfalken oder Habichte gezielt zu töten. Diese jagen in der Luft andere Vögel – eine geschwächte Taube ist für sie ein attraktives Ziel“, erklärt Nicole Meier vom LBV. Möglich sei, dass manche Taubenzüchter auf diese Weise versuchten, ihre wertvolleren Tiere vor Greifvögeln zu schützen. Da Carbofuran auch über die Haut aufgenommen werden kann, sterben viele dieser sogenannten "Kamikazetauben“ selbst an dem Gift – so auch in diesem Fall in Pettendorf.

Ein ähnlicher Vorfall hatte sich im November im nur fünf Kilometer entfernten Nittendorf ereignet: Dort wurde eine flugunfähige, stark geschwächte Zuchttaube gefunden. Die Schwungfedern des Tieres waren so stark gestutzt, dass es nicht mehr fliegen konnte. Auch sie sollte offenbar als lebender Köder dienen, konnte jedoch rechtzeitig gesichert und in der LBV-Auffangstation gesund gepflegt werden. Bereits 2023 war in derselben Region ein vergifteter Wanderfalke entdeckt worden – ein typisches Opfer solcher Köder, da Wanderfalken im Flug Jagd auf Vögel machen.

Trotz intensiver Ermittlungen konnte bislang in keinem der Fälle ein Täter ermittelt werden. Alle heimischen Greifvögel sind streng geschützt, ihre Tötung ist verboten und stellt eine Straftat dar. Mit dem Projekt "Tatort Natur“ machen der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) auf diese Form von Umweltkriminalität aufmerksam. "Wer draußen unterwegs ist und einen toten Wildvogel oder einen möglichen Köder findet, sollte unbedingt die zuständige Polizeiinspektion informieren und uns Hinweise über www.tatort-natur.de geben“, appelliert Franziska Baur, Fachreferentin für Naturschutz bei der GLUS.

 

Gemeinsames Projekt: "Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt "Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.


Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema "Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
 

 

Pressestatement
 
Illegale Tötung ist eine eindeutige Straftat

Pressestatement der LBV-Biologin Nicole Meier zur illegalen Tötung von vier jungen Bibern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen


 

 

LBV-Biologin Nicole Meier:
„Wir verurteilen die illegale Tötung der vier jungen Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen scharf. Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Bayern ist der Umgang mit dem Biber in einem Management-Plan klar geregelt. Bei einer eigenmächtigen Nachstellung, wie in diesem Fall, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Wer Fälle von Naturschutzkriminalität beobachtet, sollte diese an die Polizei melden. Außerdem ist eine Meldung über www.tatort-natur.de möglich. Durch das Projekt wollen wir Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen.“

Hintergrund:
Der Biber fördert als Ökosystem-Architekt viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Sollten bei seinen Aktivitäten Probleme oder Konflikte entstehen, kann man einfach an die Unteren Naturschutzbehörden herantreten, welche Biberberatende zur Seite stellen können.

 

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
 
 
 
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
Nicole Meier, Naturschutzkriminalität, E-Mail: nicole.meier@lbv.de, Tel. 0160-95785083.

 


Gemeinsame Presseinformation
Tote Vögel in zwei Landkreisen: Illegales Gift und Medikamentenreste als Ursache
Greifvögel mit Carbofuran vergiftet – Erstmals im Projekt „Tatort Natur“ nachgewiesen: Storch starb an Ibuprofen
Hilpoltstein/München 31.10.2024 – Weiterhin sterben in Bayern regelmäßig streng geschützte Vogelarten an den Folgen von Vergiftungen. Das bestätigen jüngst die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung von drei Tieren. Bei einem Rotmilan im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und einem Mäusebussard aus dem Landkreis Pfaffenhof wurde das seit 2007 in der EU verbotene Insektizid Carbofuran nachgewiesen. „Wir gehen in solchen Fällen davon aus, dass die Täter vorsätzlich handeln und weisen einmal mehr darauf hin: Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die nicht folgenlos bleiben darf. Wir bringen jeden dieser Fälle zur Anzeige“, erklärt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter für Naturschutz beim bayerischen Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). In einem weiteren Fall aus dem Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim konnte bei einem Weißstorch nachgewiesen werden, dass er an dem Wirkstoff Ibuprofen starb. Wahrscheinlich hatte er das Medikament auf einer Mülldeponie gefressen.

Bereits im Mai wurde ein Rotmilan in der Nähe von Lipprichhausen im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim tot aufgefunden. Dieser Vogel gehörte zum EU-LIFE-Projekt EUROKITE, das dem Schutz des Rotmilans dient. Im Rahmen dieses Projekts wurden Rotmilane mit GPS-Sendern ausgestattet, um durch ein lückenloses Monitoring Aufschluss über die häufigsten Todesursachen dieser geschützten Art zu gewinnen. Als der Sender des Vogels über längere Zeit keine Bewegung mehr meldete, wurde eine Projektmitarbeiterin zur Fundstelle geschickt. Vor Ort entdeckte sie den Rotmilan tot, mit Fleischresten im Schnabel. Die anschließenden Untersuchungen ergaben: Der Rotmilan war mit Carbofuran vergiftet worden, einem hochtoxischen, in der EU seit Jahren verbotenen Kontaktgift, das sowohl für Vögel als auch für Menschen gefährlich ist. „Besonders alarmierend ist, dass der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim seit mehreren Jahren als Brennpunkt für derartige Straftaten bekannt ist. So wurde erst im Sommer 2023 ein Uhu in der Nähe von Schauerheim vergiftet aufgefunden“, erklärt Andreas von Lindeiner.

Doch das Problem greift auch in anderen Teilen Bayerns um sich: Im August wurde in Oberbayern bei Baar-Ebenhausen im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm ein weiterer toter Greifvogel, diesmal ein Mäusebussard, entdeckt. Auch bei diesem Tier konnte eine Vergiftung mit Carbofuran zweifelsfrei nachgewiesen werden. In der Nähe des Bussards fand man zudem drei tote Haustauben, die offenbar als Köder ausgelegt worden waren.

Die Aufklärung solcher illegaler Wildtiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen der LBV und die GLUS auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Wer draußen unterwegs ist und einen toten Wildvogel oder Köder findet, sollte unbedingt die zuständige Polizeiinspektion informieren und uns über www.tatort-natur.de Hinweise geben“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

In einigen Fällen, wie etwa einem weiteren aktuellen Fall im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, gehen der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) nicht von vorsätzlichem Handeln aus. So wurde bei einem dort tot aufgefundenen Weißstorch nachgewiesen, dass er an dem Wirkstoff Ibuprofen verendete, der wohl ein Nierenversagen verursachte. Vermutlich hatte das Tier Medikamentenreste auf eine Mülldeponie in der Nähe gefressen. „Viele Menschen entsorgen ihre Medikamente vorschriftsgemäß im Hausmüll und folgen damit den Empfehlungen ihrer Kommunen. Umso tragischer ist es, wenn durch dieses vermeintlich korrekte Verhalten Wildtiere sterben“, so Andreas von Lindeiner vom LBV.
Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
 
 
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
LBV:
Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter, E-Mail: 
andreas.von.lindeiner@lbv.de, Tel. 09174/4775-7430.

Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS):

Franziska Baur, GLUS Naturschutzreferentin, 
franziska.baur@umweltstiftung.com0175/4079530

Für allgemeine Rückfragen LBV-Pressestelle:
Markus Erlwein |Stefanie Bernhardt | Franziska Back, E-Mail: 
presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184 | -7187. Mobil: 0172-6873773.

Gefährliche Gifte und skrupellose Methoden: Jahresbilanz im Projekt „Tatort Natur“

Auch 2024 wieder zahlreiche Fälle von Naturschutzkriminalität in Bayern – LBV und GLUS gehen von hoher Dunkelziffer aus

 

Von der Kamikazetaube bis zum vergifteten Uhu: Zahlreiche Fälle von Naturschutzkriminalität haben der LBV und die Gregor-Louisoder Umweltstiftung (GLUS) im Rahmen ihres gemeinsamen Projekts „Tatort Natur“ im Jahr 2024 registriert. Die traurige Jahresbilanz beinhaltet neben zwölf nachweislich vergifteten Großvögeln auch einen Fall, bei dem eine geschützte Vogelart beschossen wurde. Die tatsächliche Zahl der Vergehen dürfte noch deutlich höher liegen.

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