Jagd ohne Blei

Vielen Greifvögeln drohen schwere Vergiftungen!

Die Jagd mit bleihaltiger Munition hat auf vor allem auf große und oftmals seltene Greifvogelarten entsetzliche Auswirkungen. Diese sind schon lange bekannt und gut dokumentiert. Arten wie zum Beispiel Stein- und Seeadler, Rotmilan und Mäusebussard nehmen das extrem starke Gift über Kugelgeschossfragmente in bei der Jagd im Wald zurückgelassenen Aufbruch auf. Und auch für die seit Juni 2021 ausgewilderten Bartgeier stellt bleihaltige Munition die größte Gefahr dar.

Im März 2021 ist im Unterammergau das fünfjährige Steinadlerweibchen Luisa qualvoll an einer Bleivergiftung gestorben. Verschiedene Studien aus europäischen Ländern haben ergeben, dass Bartgeier und Steinadler hohen Dosen von Blei ausgesetzt sind und letztlich an den körperlichen Erscheinungen der Vergiftung verenden können. Zudem kommt es auch zu häufigen Todesfolgen durch indirekte Auswirkungen von Bleivergiftungen, wie zum Beispiel die Kollisionen durch Orientierungs- und Koordinationsverlust der Vögel.

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema bleihaltige Munition und deren Auswirkungen, wie unsere Bartgeier davon betroffen sind, welche Forderungen wir stellen und erhalten die Antworten auf die häufigsten Fragen. 

Jetzt unterschreiben: EU-weite Kampagne #BanLeadNow

Der internationale Naturschutzverband Birdlife Europe ruft mit der Kampagne #BanLeadNow nun die Entscheidungsträger in der EU auf, der Bleivergiftung endlich Einhalt zu gebieten, und zwar konkret:

  • Europäische Kommission: Veröffentlichung eines Vorschlags zur wirksamen Beschränkung der Verwendung von Bleimunition und Bleifischgewichten
  • EU-Regierungen: Unterstützen Sie den Vorschlag der EU-Kommission, sobald er veröffentlicht ist.
  • EU-Parlament: Stimmen Sie für einen starken Vorschlag, der die Verwendung von bleihaltiger Munition und Fischereigewichten einschränkt

 

Hier geht's zur Unterschriftenseite: LINK

 

Gemeinsame Presseinformation
 
Trauriger Rekord: 30 Vögel wurden 2025 in Bayern vergiftet
LBV und GLUS ziehen Jahresbilanz im Projekt "Tatort Natur" – Illegale Verfolgung geschützter Vögel auf dem höchsten Stand seit vier Jahre
 

 

Hilpoltstein, 28.01.2026 – Vergiftet, beschossen, in Fallen gefangen: Auch 2025 wurde Bayerns Großvögeln wieder skrupellos nachgestellt. Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) und die Gregor-Louisoder-Umweltstiftung (GLUS) haben vergangenes Jahr so viele Fälle von Naturschutzkriminalität dokumentiert wie seit vier Jahren nicht mehr. Insgesamt registrierten die Naturschützerinnen und Naturschützer 30 vergiftete Vögel und mehrere weitere schwere Straftaten gegen geschützte Arten. Dazu zählten unter anderem Beschüsse sowie illegale Fangmethoden. Darüber hinaus ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. "Die illegale Verfolgung geschützter Arten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dass uns im vergangenen Jahr so viele Hinweise erreicht haben, zeigt, wie aufmerksam und engagiert viele Menschen inzwischen hinschauen", sagt LBV-Projektmitarbeiterin Nicole Meier.
Insgesamt wurden 133 tote Großvögel gemeldet, bei denen zumindest ein anfänglicher Verdacht auf illegale Verfolgung bestand – fast dreimal so viele wie 2024. Ist die Todesursache des Vogels bei einer Obduktion nicht ersichtlich, wird für gewöhnlich eine toxikologische Untersuchung eingeleitet. Auf diese Weise konnten vergangenes Jahr 30 Fälle von Vergiftung nachgewiesen werden. Besonders oft griffen die Täter zu dem seit 2008 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran. "Das Nervengift Carbofuran wirkt bereits bei Hautkontakt und ist auch für Menschen und Haustiere gefährlich. Wenn ein Greifvogel einen damit präparierten Giftköder frisst, kommt er oft nur noch wenige Meter weit, bevor er qualvoll stirbt", erklärt Nicole Meier.

Für besonders viel Aufregung sorgte ein Fall im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau. Ende Juli wurden der Polizei dort mehrere tote Greifvögel gemeldet. Bei einer Absuche konnten insgesamt mehr als zwölf tote Vögel auf engem Raum gefunden werden, darunter Arten wie Schwarzmilan, Rotmilan und Mäusebussard. Die Tiere starben alle an Vergiftungen mit Carbofuran, wie Untersuchungen zeigten. Die Polizei ermittelt hier nach wie vor intensiv.

Ebenfalls Aufsehen erregte eine Tat im westlichen Landkreis Haßberge, wo im Oktober ein Mäusebussard mit dem verbotenen Insektizid Parathion – auch bekannt als E605 – vergiftet worden war. Parathion ist ein hochtoxisches Nervengift, das schon bei Hautkontakt zu Erbrechen, Durchfall, Atemlähmung, schweren Krämpfen oder sogar dem Tod führen kann. Im näheren Umkreis zum Fundort des Mäusebussards starben im gleichen Jahr auch mehrere Hunde, nachdem sie Symptome einer Vergiftung aufzeigten. Das Ermittlungsverfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Tauben als lebendige Köder

Neben Fleisch oder Schlachtabfällen kommen auch immer wieder sogenannte "Kamikazetauben" als Köder zum Einsatz. Die Täter streichen dabei züchterisch uninteressante Tauben mit Gift im Nacken ein und lassen sie als Köder in der Nähe ihres Schlags fliegen. Ziel solcher Taten ist es meist, Greifvögel wie Habicht oder Wanderfalke zu vergiften, in deren Natur es liegt, andere Vögel in der Luft zu jagen. Werden die Tauben nicht erbeutet, sterben sie selbst an dem Gift, welches sie langsam über die Haut aufnehmen. 2025 wurden zwei Fälle solcher Kamikazetauben registriert – im Landkreis Regensburg und im Landkreis Miesbach.

Auch fahrlässige Vergiftungen gefährden
Neben vorsätzlichen Tötungen beschäftigen die Naturschutzverbände seit Jahren auch Fälle fahrlässiger oder unbeabsichtigter Vergiftungen. So starb im März ein Gänsegeier im Unterallgäu an einer Bleivergiftung. Der seltene Vogel hatte das Schwermetall vermutlich aufgenommen, weil er Aas eines Wildtieres fraß, das mit bleihaltiger Jagdmunition beschossen worden war. Der LBV setzt sich daher seit Langem für eine flächendeckende Jagd mit bleifreier Munition ein – wie sie im bayerischen Staatswald bereits erfolgreich umgesetzt wird.

Greifvögel werden zudem immer wieder Opfer sogenannter Sekundärvergiftungen durch Rattengifte wie Brodifacoum. Ratten nehmen das Gift auf, sterben jedoch oft erst nach mehreren Tagen. In dieser Zeit können sie von Greifvögeln erbeutet werden, die sich dadurch selbst vergiften und verenden. Im Jahr 2025 traf es auf diese Weise einen Mäusebussard, einen Rotmilan und einen Uhu.

Fallen und Schüsse: Weitere Formen illegaler Verfolgung
Geschützten Vögeln wird jedoch nicht nur mit Gift nachgestellt. Täter setzen auch Fallen ein, etwa sogenannte Habichtfangkörbe, in denen häufig lebende Tauben als Lockvögel missbraucht werden. Einen solchen Fall meldete eine LBV-Aktive im niederbayerischen Landkreis Deggendorf der Polizei.

Darüber hinaus registrierten die Naturschutzverbände im Rahmen des Projekts insgesamt drei Beschüsse. Zwei Sperber in der Oberpfalz starben an Schussverletzungen. Ein Weißstorch im Unterallgäu hatte Glück: Ehrenamtliche brachten ihn rechtzeitig in eine Klinik.Projektile steckten in beiden Flügeln,einer davon war durch den Beschuss gebrochen. Nach seiner Genesung in der LBV-Vogelauffangstation
konnte der Storch erfolgreich wieder ausgewildert werden.

Sensibilisierung von Behörden und Gesellschaft bleibt essenziell
Im Rahmen des Projekts führen der LBV und die GLUS auch immer wieder Schulungen rund um Naturschutzkriminalität durch – zum Beispiel an Landratsämtern. Auch der Austausch zwischen Behörden, Ehrenamtlichen und Polizei wird bei Fachtagungen angeregt. Durch die wertvolle Aufklärungsarbeit ist das Thema in vielen Behörden mittlerweile bekannt, und die nötigen Abläufe zur Meldung und Dokumentation haben sich etabliert. Zudem gibt es inzwischen einen Handlungsleitfaden für alle Polizeibehörden in Bayern. "Die Sensibilisierung von Gesellschaft, Polizei, Staatsanwaltschaften und Behörden ist entscheidend, um bei der Strafverfolgung tatsächlich Erfolge zu erzielen. Wir hoffen, dass so zukünftig viele der Delikte aufgeklärt werden können. Bisher konnten leider nur in wenigen Fällen Tatverdächtige ausfindig gemacht werden", erklärt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

 

Gemeinsames Projekt: "Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!"
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt "Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!". In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema "Naturschutzkriminalität" und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

 

Gemeinsame Presseinformation
 
Schon wieder: Mit Gift präparierte Taube im Landkreis Regensburg
LBV und GLUS bitten um Vorsicht: Eingesetztes Gift ist auch eine Gefahr für Menschen und Haustiere
 

 

Hilpoltstein/München, 07.08.2025 – Am vergangenen Donnerstag entdeckte eine Frau beim Gassigehen eine tote Taube auf dem Parkplatz des Regensburger Tierheims. Aufgrund der auffällig pink gefärbten Federn im Nacken brachte sie das Tier zur Greifvogelauffangstation des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) in Regenstauf. Die Ergebnisse einer Untersuchung zeigen nun: Die Taube war mit dem hochtoxischen Nervengift Carbofuran präpariert worden – vermutlich, um als tödlicher Köder für Greifvögel zu dienen. "Die Konzentration des Gifts war in diesem Fall besonders hoch und stellt auch für Menschen – insbesondere Kinder – sowie für Haustiere eine ernstzunehmende Gefahr dar. Wir bitten daher Eltern und Hundehalter, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Bereits Hautkontakt kann gesundheitsschädlich sein“, warnt LBV-Biologin Nicole Meier. Bereits im Herbst letzten Jahres war es nur wenige Kilometer entfernt zu einem ähnlichen Vorfall gekommen.

Die Spaziergängerin, die die tote Zuchttaube auf dem Tierheimparkplatz fand, war angesichts früherer Berichte über präparierte Tiere aus der Region sofort alarmiert. Auch bei den Mitarbeitenden in der Auffangstation schrillten die Alarmglocken, als sie die rosa gefärbten Federn im Nacken des Tieres sahen. Sie veranlassten sofort die toxikologische Untersuchung, die den Verdacht bestätigte: Die Taube war mit dem seit 2008 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran behandelt worden.

"Wir gehen davon aus, dass die Taube als lebender Giftköder eingesetzt werden sollte, um Greifvögel wie Wanderfalken oder Habichte gezielt zu töten. Diese jagen in der Luft andere Vögel – eine geschwächte Taube ist für sie ein attraktives Ziel“, erklärt Nicole Meier vom LBV. Möglich sei, dass manche Taubenzüchter auf diese Weise versuchten, ihre wertvolleren Tiere vor Greifvögeln zu schützen. Da Carbofuran auch über die Haut aufgenommen werden kann, sterben viele dieser sogenannten "Kamikazetauben“ selbst an dem Gift – so auch in diesem Fall in Pettendorf.

Ein ähnlicher Vorfall hatte sich im November im nur fünf Kilometer entfernten Nittendorf ereignet: Dort wurde eine flugunfähige, stark geschwächte Zuchttaube gefunden. Die Schwungfedern des Tieres waren so stark gestutzt, dass es nicht mehr fliegen konnte. Auch sie sollte offenbar als lebender Köder dienen, konnte jedoch rechtzeitig gesichert und in der LBV-Auffangstation gesund gepflegt werden. Bereits 2023 war in derselben Region ein vergifteter Wanderfalke entdeckt worden – ein typisches Opfer solcher Köder, da Wanderfalken im Flug Jagd auf Vögel machen.

Trotz intensiver Ermittlungen konnte bislang in keinem der Fälle ein Täter ermittelt werden. Alle heimischen Greifvögel sind streng geschützt, ihre Tötung ist verboten und stellt eine Straftat dar. Mit dem Projekt "Tatort Natur“ machen der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) auf diese Form von Umweltkriminalität aufmerksam. "Wer draußen unterwegs ist und einen toten Wildvogel oder einen möglichen Köder findet, sollte unbedingt die zuständige Polizeiinspektion informieren und uns Hinweise über www.tatort-natur.de geben“, appelliert Franziska Baur, Fachreferentin für Naturschutz bei der GLUS.

 

Gemeinsames Projekt: "Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt "Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.


Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema "Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
 

 

Pressestatement
 
Illegale Tötung ist eine eindeutige Straftat

Pressestatement der LBV-Biologin Nicole Meier zur illegalen Tötung von vier jungen Bibern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen


 

 

LBV-Biologin Nicole Meier:
„Wir verurteilen die illegale Tötung der vier jungen Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen scharf. Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Bayern ist der Umgang mit dem Biber in einem Management-Plan klar geregelt. Bei einer eigenmächtigen Nachstellung, wie in diesem Fall, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Wer Fälle von Naturschutzkriminalität beobachtet, sollte diese an die Polizei melden. Außerdem ist eine Meldung über www.tatort-natur.de möglich. Durch das Projekt wollen wir Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen.“

Hintergrund:
Der Biber fördert als Ökosystem-Architekt viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Sollten bei seinen Aktivitäten Probleme oder Konflikte entstehen, kann man einfach an die Unteren Naturschutzbehörden herantreten, welche Biberberatende zur Seite stellen können.

 

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
 
 
 
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
Nicole Meier, Naturschutzkriminalität, E-Mail: nicole.meier@lbv.de, Tel. 0160-95785083.

 


Gemeinsame Presseinformation
Tote Vögel in zwei Landkreisen: Illegales Gift und Medikamentenreste als Ursache
Greifvögel mit Carbofuran vergiftet – Erstmals im Projekt „Tatort Natur“ nachgewiesen: Storch starb an Ibuprofen
Hilpoltstein/München 31.10.2024 – Weiterhin sterben in Bayern regelmäßig streng geschützte Vogelarten an den Folgen von Vergiftungen. Das bestätigen jüngst die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung von drei Tieren. Bei einem Rotmilan im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und einem Mäusebussard aus dem Landkreis Pfaffenhof wurde das seit 2007 in der EU verbotene Insektizid Carbofuran nachgewiesen. „Wir gehen in solchen Fällen davon aus, dass die Täter vorsätzlich handeln und weisen einmal mehr darauf hin: Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die nicht folgenlos bleiben darf. Wir bringen jeden dieser Fälle zur Anzeige“, erklärt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter für Naturschutz beim bayerischen Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). In einem weiteren Fall aus dem Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim konnte bei einem Weißstorch nachgewiesen werden, dass er an dem Wirkstoff Ibuprofen starb. Wahrscheinlich hatte er das Medikament auf einer Mülldeponie gefressen.

Bereits im Mai wurde ein Rotmilan in der Nähe von Lipprichhausen im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim tot aufgefunden. Dieser Vogel gehörte zum EU-LIFE-Projekt EUROKITE, das dem Schutz des Rotmilans dient. Im Rahmen dieses Projekts wurden Rotmilane mit GPS-Sendern ausgestattet, um durch ein lückenloses Monitoring Aufschluss über die häufigsten Todesursachen dieser geschützten Art zu gewinnen. Als der Sender des Vogels über längere Zeit keine Bewegung mehr meldete, wurde eine Projektmitarbeiterin zur Fundstelle geschickt. Vor Ort entdeckte sie den Rotmilan tot, mit Fleischresten im Schnabel. Die anschließenden Untersuchungen ergaben: Der Rotmilan war mit Carbofuran vergiftet worden, einem hochtoxischen, in der EU seit Jahren verbotenen Kontaktgift, das sowohl für Vögel als auch für Menschen gefährlich ist. „Besonders alarmierend ist, dass der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim seit mehreren Jahren als Brennpunkt für derartige Straftaten bekannt ist. So wurde erst im Sommer 2023 ein Uhu in der Nähe von Schauerheim vergiftet aufgefunden“, erklärt Andreas von Lindeiner.

Doch das Problem greift auch in anderen Teilen Bayerns um sich: Im August wurde in Oberbayern bei Baar-Ebenhausen im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm ein weiterer toter Greifvogel, diesmal ein Mäusebussard, entdeckt. Auch bei diesem Tier konnte eine Vergiftung mit Carbofuran zweifelsfrei nachgewiesen werden. In der Nähe des Bussards fand man zudem drei tote Haustauben, die offenbar als Köder ausgelegt worden waren.

Die Aufklärung solcher illegaler Wildtiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen der LBV und die GLUS auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Wer draußen unterwegs ist und einen toten Wildvogel oder Köder findet, sollte unbedingt die zuständige Polizeiinspektion informieren und uns über www.tatort-natur.de Hinweise geben“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

In einigen Fällen, wie etwa einem weiteren aktuellen Fall im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, gehen der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) nicht von vorsätzlichem Handeln aus. So wurde bei einem dort tot aufgefundenen Weißstorch nachgewiesen, dass er an dem Wirkstoff Ibuprofen verendete, der wohl ein Nierenversagen verursachte. Vermutlich hatte das Tier Medikamentenreste auf eine Mülldeponie in der Nähe gefressen. „Viele Menschen entsorgen ihre Medikamente vorschriftsgemäß im Hausmüll und folgen damit den Empfehlungen ihrer Kommunen. Umso tragischer ist es, wenn durch dieses vermeintlich korrekte Verhalten Wildtiere sterben“, so Andreas von Lindeiner vom LBV.
Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.
 
 
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
LBV:
Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter, E-Mail: 
andreas.von.lindeiner@lbv.de, Tel. 09174/4775-7430.

Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS):

Franziska Baur, GLUS Naturschutzreferentin, 
franziska.baur@umweltstiftung.com0175/4079530

Für allgemeine Rückfragen LBV-Pressestelle:
Markus Erlwein |Stefanie Bernhardt | Franziska Back, E-Mail: 
presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184 | -7187. Mobil: 0172-6873773.

Gefährliche Gifte und skrupellose Methoden: Jahresbilanz im Projekt „Tatort Natur“

Auch 2024 wieder zahlreiche Fälle von Naturschutzkriminalität in Bayern – LBV und GLUS gehen von hoher Dunkelziffer aus

 

Von der Kamikazetaube bis zum vergifteten Uhu: Zahlreiche Fälle von Naturschutzkriminalität haben der LBV und die Gregor-Louisoder Umweltstiftung (GLUS) im Rahmen ihres gemeinsamen Projekts „Tatort Natur“ im Jahr 2024 registriert. Die traurige Jahresbilanz beinhaltet neben zwölf nachweislich vergifteten Großvögeln auch einen Fall, bei dem eine geschützte Vogelart beschossen wurde. Die tatsächliche Zahl der Vergehen dürfte noch deutlich höher liegen.

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